Laut EU-Richtlinie 2019/1937 muss jedes Unternehmen, welches 50 Personen oder mehr beschäftigt, eine Einrichtung haben, welches die Meldung von Hinweisen ermöglicht. Hierbei soll und darf auch eine anonymisierte Mitteilung möglich sein. Als Personen zählt jede(r), der/die regelmäßig im Unternehmen arbeitet. Das umfasst auch alle Hilfskräfte, Minijobber, Teilzeitkräfte und Auszubildende.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Person, die diese Einrichtung verwaltet und ggf. den Mitteilungen nachgeht, unabhängig und unparteiisch sein muss. Dies ist mit internen Kräften nur schwer erreichbar, da immer der Verdacht der Abhängigkeit vom Unternehmen gegeben ist.

Die G+R ITExperts GmbH bietet daher die Dienstleistung als externe Stelle an. Damit wird es den Unternehmen möglich, sowohl die Unabhängigkeit als auch Unparteilichkeit zu demonstrieren und dies gleich mit idealer Verknüpfung mit dem Datenschutzrecht einzurichten.

Die aktuelle Preisliste für diesen Dienst können Sie hier ersehen:

UnternehmgrößeMonatlicher BeitragStundensatz
<50 Beschäftigtekeine Beauftragung notwendig
50 – 200 Beschäftigte80,- Euro120,- Euro
>200 Beschäftigtenach Vereinbarung120,- Euro
Preisliste Whistleblower Compliance Officer, alle Preise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Konzernbeauftragung ebenfalls möglich

Die Dienstleistung umfasst neben der Einrichtung einer Meldungsplattform sowie einer Telefonnummer zur Abgabe von Meldungen auch die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zur Untersuchung der Meldung.

Die Meldungsplattformen stehen 7*24 Stunden zur Verfügung, Meldungen werden innerhalb von 24 Stunden (innerhalb von Arbeitstagen) bearbeitet.